Steuerlicher Wohnsitz in Griechenland für Auswanderer – der komplette Ratgeber
Zuletzt aktualisiert: September 2026

Der steuerliche Wohnsitz in Griechenland ist eine der wichtigsten Fragen, die vor einem Umzug, dem Ruhestand, ortsunabhängiger Arbeit, einer Unternehmensgründung, einem Hauskauf oder einem längeren Aufenthalt im Land zu klären sind. Er bestimmt das Verhältnis zwischen einer Person und dem griechischen Steuersystem und kann beeinflussen, wo das Welteinkommen erklärt wird, wie ausländische Einkünfte behandelt werden, welche Steuererklärungen erforderlich sind, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen greift und welche Unterlagen mit den Steuerbehörden eines anderen Landes abgestimmt werden müssen.
Die Frage ist komplexer als das bloße Zählen von 183 Tagen. Das griechische Recht berücksichtigt außerdem den ständigen oder hauptsächlichen Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt und den Mittelpunkt der Lebensinteressen einer Person, einschließlich der persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen. Eine Person kann daher früher als erwartet das Risiko eines steuerlichen Wohnsitzes in Griechenland begründen, während eine andere Person, die eine griechische Immobilie besitzt, nicht ansässig bleiben kann, wenn die Tatsachen dafür sprechen. Die nationalen Regeln sind zudem gemeinsam mit dem einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen, wenn zwei Länder dieselbe Person als ansässig beanspruchen.
Dieser Ratgeber erläutert den praktischen Rahmen für internationale Kunden, darunter Angestellte, Freiberufler, Unternehmer, Ruheständler, Investoren, Inhaber eines Golden Visa, digitale Nomaden, Familien, Immobilieneigentümer sowie Personen mit Einkünften oder Vermögen in mehreren Ländern. Er beschreibt außerdem die Unterlagen, die fachliche Prüfung und die behördliche Abstimmung, die vor und nach einem Umzug erfolgen sollten.
Wichtiger steuerlicher und rechtlicher Hinweis: Diese Seite enthält allgemeine Informationen und ist keine individuelle steuerliche, rechtliche, anlagebezogene oder aufenthaltsrechtliche Beratung. Der steuerliche Wohnsitz hängt vom gesamten Sachverhalt ab, vom im jeweiligen Jahr geltenden Recht und gegebenenfalls von einem bestimmten Doppelbesteuerungsabkommen. Steuerliche Fragen muss ein qualifizierter griechischer Buchhalter oder Steuerberater prüfen, während ein qualifizierter griechischer Rechtsanwalt die Fragen zu Aufenthalt, Einwanderung, Rechtsstellung und Abkommensrecht prüfen muss. Eine Beratung im anderen Land kann ebenfalls erforderlich sein. Unsere kostenpflichtige Unterstützung zum steuerlichen Wohnsitz: Chalkidiki Real Estate bietet in Zusammenarbeit mit einem griechischen Buchhalter oder Steuerberater und einem griechischen Rechtsanwalt kostenpflichtige praktische Koordination. Je nach vereinbartem Umfang können wir eine erste Sachverhaltsprüfung, eine Unterlagen-Checkliste, die Vorbereitung von AFM und myAADE, die Kommunikation mit den Fachberatern, die Abwicklung der Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes, die Abstimmung des Aufenthaltstitels, Übersetzungen, Vollmachten, Ansässigkeitsbescheinigungen und die zugehörige Nachverfolgung organisieren. Die Entscheidungen treffen die zuständigen Behörden, und wir können weder einen Steuerstatus noch eine Genehmigung, ein bestimmtes steuerliches Ergebnis oder die Anerkennung durch eine ausländische Behörde garantieren.
Planen Sie, nach Griechenland zu ziehen, dort zu arbeiten, den Ruhestand zu verbringen, zu investieren oder längere Zeit im Land zu verbringen, und benötigen Sie zum steuerlichen Wohnsitz die Abstimmung mit qualifizierten Fachleuten vor Ort? Melden Sie sich direkt bei mir – telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail.
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Wählen Sie ein Thema, um den steuerlichen Wohnsitz in Griechenland, die internationale Besteuerung und unsere Koordinationsleistung zu verstehen.
Steuerlicher Wohnsitz in Griechenland: ein Überblick
Der steuerliche Wohnsitz ist die rechtliche Verbindung, anhand derer entschieden wird, ob Griechenland eine Person allgemein als ansässig besteuert oder nur bestimmte Einkünfte aus griechischer Quelle. Er ist nicht dasselbe wie Nationalität, Staatsangehörigkeit, der Wohnsitz im alltagssprachlichen Sinn, eine aufenthaltsrechtliche Erlaubnis, das Eigentum an einem Haus, der Besitz einer AFM oder die Anmeldung zur Gesundheitsversorgung. Diese Punkte können zusammenhängen, doch keiner davon sollte für sich genommen als vollständige Antwort gelten.
In Griechenland steuerlich ansässige Personen unterliegen grundsätzlich mit ihren im In- und Ausland entstehenden Einkünften der griechischen Einkommensteuer, vorbehaltlich nationaler Befreiungen, besonderer Regelungen und Doppelbesteuerungsabkommen. Nicht Ansässige werden in Griechenland grundsätzlich mit Einkünften aus griechischer Quelle besteuert. Die genaue Einordnung der Einkünfte und das Besteuerungsrecht des jeweiligen Landes erfordern eine fachliche Prüfung.
Die Beurteilung ist sachverhaltsbezogen. Die Behörden können prüfen, wo die Person lebt, wo Ehepartner und Kinder leben, wo die Arbeit körperlich ausgeübt wird, wo ein Unternehmen geleitet wird, wo sich das soziale und wirtschaftliche Leben abspielt und wie viele Tage in welchem Land verbracht werden. Die Unterlagen sollten eine schlüssige Geschichte erzählen und nicht erst zusammengestellt werden, wenn eine Frage auftaucht.
Warum der steuerliche Wohnsitz wichtig ist
Ein Wechsel des steuerlichen Wohnsitzes kann sich auf Jahreserklärungen, Steuervorauszahlungen, elektronische Aufzeichnungen, die Anrechnung ausländischer Steuern und die Erklärung von Renten, Arbeitseinkommen, Unternehmensgewinnen, Dividenden, Zinsen, Mieten und Veräußerungsgewinnen auswirken. Er kann außerdem beeinflussen, wie Banken, Wertpapierdienstleister, Versorgungseinrichtungen und andere Institute Quellensteuern anwenden oder eine Selbstauskunft nach den internationalen Regeln zum Informationsaustausch anfordern.
Eine Planung vor dem Umzug ist wertvoll, weil der maßgebliche Zeitpunkt ein ganzes Steuerjahr beeinflussen kann. Ein schlecht gewählter Zeitpunkt kann zu sich überschneidenden Erklärungspflichten, zu Liquiditätsdruck oder zu Unsicherheit darüber führen, welches Land eine Ansässigkeitsbescheinigung ausstellen sollte. Er kann auch einen Arbeitgeber betreffen, der ortsunabhängiges Arbeiten erlaubt hat, ohne die griechischen Fragen zu Lohnabrechnung, Arbeitsrecht und Betriebsstätte zu prüfen.
Der steuerliche Wohnsitz ist ebenso wichtig für Personen, die glauben, es habe sich nichts geändert. Lange Aufenthalte, wiederkehrende saisonale Anwesenheit, ein Umzug der Familie oder die Gründung eines griechischen Unternehmens können den Sachverhalt verändern. Eine jährliche Überprüfung ist sinnvoll, wenn sich das Muster ändert.
Griechische nationale Regeln zum steuerlichen Wohnsitz
Nach dem griechischen Einkommensteuergesetzbuch kann eine Person als in Griechenland steuerlich ansässig behandelt werden, wenn ihr ständiger oder hauptsächlicher Wohnsitz, ihr gewöhnlicher Aufenthalt oder der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Griechenland liegt. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen bezieht sich auf die persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen und erfordert eine umfassende Würdigung. Für den griechischen diplomatischen Dienst und vergleichbare öffentliche Dienste können zusätzliche Sonderfälle bestehen.
Davon getrennt kann eine Anwesenheit in Griechenland von insgesamt mehr als 183 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten einen steuerlichen Wohnsitz in Griechenland ab dem ersten Tag der Anwesenheit begründen, vorbehaltlich der gesetzlichen Ausnahme für bestimmte ausschließlich private Aufenthalte. Das bedeutet, dass die Ansässigkeit nicht bloß ein Etikett zum Jahresende ist. Die Folgen und das maßgebliche Jahr sind mit dem Steuerberater zu prüfen.
Mehrere Kriterien können in dieselbe Richtung weisen, doch eine Person muss nicht zwingend jedes Kriterium erfüllen. Richtig ist, den gesamten Sachverhalt am nationalen Recht zu messen und anschließend ein Abkommen zu prüfen, wenn auch ein anderer Staat die Ansässigkeit beansprucht.
Ständiger oder hauptsächlicher Wohnsitz
Eine in Griechenland verfügbare Wohnung ist von Bedeutung, doch ihr Gewicht hängt davon ab, wie sie genutzt wird, und vom Gesamtbild. Eine langfristig gemietete und ganzjährig bewohnte Wohnung kann für die Ansässigkeit sprechen. Eine Ferienvilla, die einige Wochen im Jahr genutzt wird, führt nicht automatisch zum selben Ergebnis. Das Eigentum allein ist daher weder ein zwingender Beweis für die Ansässigkeit noch ein Beweis für das Gegenteil.
Die Behörden können berücksichtigen, ob eine Unterkunft durchgehend verfügbar ist, wo der Hausrat aufbewahrt wird, welche Anschrift gegenüber Behörden und Finanzinstituten verwendet wird und ob die Person im Ausland einen weiteren ständigen Wohnsitz hat. Künstliche oder widersprüchliche Adressgestaltungen können eine Position schwächen.
Immobilienkäufer sollten den steuerlichen Wohnsitz getrennt vom Kaufgeschäft besprechen. Eine AFM und die Immobilienerklärung E9 sind in der Regel für die Verwaltung des Eigentums von Bedeutung, doch eine AFM allein macht den Eigentümer nicht in Griechenland steuerlich ansässig.
Gewöhnlicher Aufenthalt
Der gewöhnliche Aufenthalt betrifft das Muster und die Regelmäßigkeit der Lebensführung, nicht bloß eine formale Anmeldung. Wiederholte Aufenthalte, der Rhythmus des Alltags und die jeweilige Zeit in verschiedenen Ländern können sämtlich eine Rolle spielen. Wer das Jahr zwischen Griechenland und anderen Staaten aufteilt, braucht einen sorgfältigen Kalender, der durch Reisenachweise gestützt wird.
Die Tagessummen sind wichtig, doch bei der Prüfung des gewöhnlichen Aufenthalts oder der Anwendung eines Abkommens ist auch das qualitative Muster von Bedeutung. Eine wiederkehrende Lebensführung mit acht Monaten in Griechenland lässt sich kaum mit der Behauptung vereinbaren, Griechenland sei nur ein gelegentliches Urlaubsziel, selbst wenn die Papiere im Ausland bleiben.
Führen Sie Reiseaufzeichnungen laufend mit. Flugbestätigungen, Fährtickets, Passbewegungen, Kartenumsätze, Verbrauchsdaten und Mobilfunkdaten können als Nachweis bedeutsam werden, doch kein einzelner Nachweis sollte für sich allein betrachtet werden.
Mittelpunkt der Lebensinteressen
Der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist oft das am stärksten sachverhaltsabhängige Element. Zu den persönlichen Beziehungen können der Aufenthaltsort des Ehepartners, unterhaltsberechtigte Kinder, die Familienwohnung, die Schule, das Vereinsleben und das soziale Leben zählen. Zu den wirtschaftlichen Beziehungen können Beschäftigung, unternehmerische Tätigkeit, Geschäftsführung, berufliche Kunden, Kapitalanlagen und der Ort gehören, von dem aus das Vermögen verwaltet wird.
Es gibt keine allgemeingültige Checkliste mit einer festen Punktzahl. Eine verheiratete Person, die in Griechenland lebt, während die Familie dauerhaft im Ausland bleibt, kann anders zu beurteilen sein als eine Familie, die gemeinsam umzieht. Ebenso ist das bloße Halten ausländischer Kapitalanlagen etwas anderes als die tägliche aktive Leitung einer ausländischen Gesellschaft aus einem Homeoffice in Griechenland.
Rechtsanwalt und Steuerberater sollten auch die widersprüchlichen Umstände prüfen, statt nur die günstigen Tatsachen auszuwählen. Eine belastbare Beurteilung erklärt das Gesamtbild und die Gründe dafür, dass ein Staat die engere Verbindung aufweist.
Die 183-Tage-Regel in Griechenland
Die weithin bekannte Regel lautet, dass eine Person, die sich innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten insgesamt mehr als 183 Tage in Griechenland aufhält, ab dem ersten Tag der Anwesenheit als in Griechenland steuerlich ansässig gilt, vorbehaltlich einer begrenzten Ausnahme. Der amtliche Wortlaut der AADE spricht vom Überschreiten von 183 Tagen, weshalb beiläufige Zusammenfassungen wie „sechs Monate“ keine genaue Kalenderprüfung ersetzen sollten.
Die Regel ist kein sicherer Hafen, der unterhalb der Schwelle die Nichtansässigkeit beweist. Wer einen ständigen Wohnsitz und den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Griechenland hat, kann auch ohne Überschreiten von 183 Tagen ansässig sein. Umgekehrt kann es nötig sein, gleichzeitige Ansässigkeitsansprüche über die Bestimmungen eines Abkommens aufzulösen.
Ortsunabhängig Arbeitende sollten Arbeitstage, Wochenenden, Feiertage und Zwischentage zählen und nicht nur die Tage, an denen sie den Laptop geöffnet haben. Der Anwesenheitstest betrifft die körperliche Anwesenheit, nicht den Zweck des einzelnen Arbeitstages.
Wie Sie Tage in Griechenland zählen
Erstellen Sie einen tagesgenauen Plan, der mindestens die maßgeblichen Zwölfmonats- und Steuerjahreszeiträume abdeckt. Halten Sie An- und Abreisedaten, besuchte Länder und die Belege fest. Da Teiltage, Reisetage und der Gesetzeswortlaut das Ergebnis beeinflussen können, sollte der Steuerberater die Berechnungsmethode für den konkreten Sachverhalt bestätigen.
Verlassen Sie sich innerhalb des Schengen-Raums nicht allein auf Passstempel. Digitale Kalender, Bordkarten, Mautbelege, Unterkunftsnachweise, Kartenzahlungen und andere verlässliche Nachweise können den Plan stützen. Bewahren Sie die Originaldateien auf statt Bildschirmfotos ohne Zusammenhang.
Ein rollierender Zwölfmonatstest kann Kalenderjahre überschreiten, während Einkommensteuererklärungen für Steuerjahre abgegeben werden. Beide Sichtweisen können von Bedeutung sein. Die fachliche Prüfung sollte den möglichen ersten Tag der griechischen Ansässigkeit und die Folgen für die Erklärungen bestimmen.
Ausnahme für vorübergehende private Aufenthalte
Die AADE stellt fest, dass das 183-Tage-Kriterium nicht für Personen gilt, die sich ausschließlich aus touristischen, medizinischen, therapeutischen oder ähnlichen privaten Gründen in Griechenland aufhalten, sofern der Aufenthalt 365 Tage einschließlich kurzer Auslandsaufenthalte nicht überschreitet. Dies ist eine besondere Ausnahme und kein allgemeines Einjahresvisum zur Vermeidung des steuerlichen Wohnsitzes.
Das Wort „ausschließlich“ ist wichtig. Ortsunabhängiges Arbeiten, unternehmerische Tätigkeit, die Verwaltung von Kapitalanlagen oder die Verlagerung des Familienlebens können mit einem ausschließlich privaten Zweck unvereinbar sein. Wer die Ausnahme in Betracht zieht, sollte eine individuelle schriftliche Beratung einholen und Nachweise über Zweck und Dauer aufbewahren.
Die Ausnahme betrifft das Anwesenheitskriterium; andere nationale Ansässigkeitsmerkmale können weiterhin zu prüfen sein. Sie sollte niemals allein auf Grundlage einer Zusammenfassung aus dem Internet angewendet werden.
Doppelter steuerlicher Wohnsitz
Eine doppelte Ansässigkeit kann entstehen, wenn das nationale Recht zweier Länder dieselbe Person jeweils als ansässig einstuft. So kann Griechenland seine Ansässigkeitsregeln anwenden, während das bisherige Land die Person weiterhin als ansässig behandelt, weil dort eine Wohnung, die Familie oder eine gesetzliche Verbindung bestehen bleibt.
Eine doppelte Ansässigkeit nach nationalem Recht bedeutet nicht automatisch, dass jede Einkunft endgültig doppelt besteuert wird. Ein Doppelbesteuerungsabkommen kann die abkommensrechtliche Ansässigkeit bestimmen und die Besteuerungsrechte zuordnen, während nationale Verfahren zur Anrechnung ausländischer Steuern eine Entlastung schaffen können. Gleichwohl können in beiden Staaten Erklärungspflichten bestehen bleiben.
Das konkrete Abkommen, die Protokolle und die aktuelle Verwaltungspraxis sind zu prüfen. Zwei scheinbar ähnliche Fälle können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen, weil die maßgeblichen Abkommen oder die persönlichen Umstände abweichen.
Tie-Breaker-Regeln des Abkommens
Viele Doppelbesteuerungsabkommen verwenden für eine in beiden Vertragsstaaten ansässige Person eine Abfolge von Kriterien: ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlicher Aufenthalt und Staatsangehörigkeit, gefolgt erforderlichenfalls von einem Verständigungsverfahren zwischen den zuständigen Behörden. Maßgeblich ist der tatsächliche Wortlaut des Abkommens; es darf nicht unterstellt werden, dass er einem allgemeinen Musterabkommen entspricht.
Die Reihenfolge ist entscheidend. Steht nur eine ständige Wohnstätte zur Verfügung, sind die späteren Kriterien möglicherweise nicht erforderlich. Bestehen Wohnstätten in beiden Staaten, werden die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen geprüft. Lässt sich das nicht feststellen, werden der gewöhnliche Aufenthalt und die übrigen Kriterien maßgeblich.
Die abkommensrechtliche Ansässigkeit entsteht nicht allein dadurch, dass man ein Wunschland auswählt. Sie erfordert belastbare Tatsachen und häufig Ansässigkeitsbescheinigungen. Komplexe oder streitige Fälle sollten von Beratern in beiden Ländern bearbeitet werden.
Welteinkommen von in Griechenland steuerlich Ansässigen
Wer in Griechenland steuerlich ansässig ist, unterliegt mit dem Welteinkommen grundsätzlich der griechischen Einkommensteuer, also mit Einkünften aus griechischen und ausländischen Quellen. Dazu können Gehälter, freiberufliche Gewinne, Renten, Mieten, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Veräußerungsgewinne zählen, vorbehaltlich der Einordnung, der Befreiungen, der Abkommen und der besonderen Regelungen.
Die Besteuerung des Welteinkommens bedeutet nicht, dass derselbe Bruttobetrag stets zweimal gezahlt wird. Abkommen und nationale Vorschriften können Besteuerungsrechte zuordnen und Anrechnungen vorsehen. Gleichwohl können ausländische Einkünfte in Griechenland zu erklären sein, selbst wenn im Ausland Steuern einbehalten wurden oder ein Abkommen die griechische Steuer begrenzt.
Sammeln Sie Jahresbescheinigungen von Arbeitgebern, Rentenkassen, Banken, Wertpapierdienstleistern, Gesellschaften und Hausverwaltungen. Ausländische Unterlagen können eine Übersetzung oder Erläuterung erfordern. Währungsumrechnung und zeitliche Zuordnung sollte der Steuerberater einheitlich handhaben.
Nicht Ansässige mit Einkünften aus griechischer Quelle
Wer im Ausland steuerlich ansässig bleibt, kann dennoch griechische Steuerpflichten haben. Häufige Beispiele sind Mieten aus einer griechischen Immobilie, Einkünfte aus einem griechischen Unternehmen, eine körperlich in Griechenland ausgeübte Beschäftigung, bestimmte Renten oder Kapitalerträge sowie Gewinne aus Geschäften mit Bezug zu Griechenland.
Der Status als nicht ansässige Person sollte im griechischen Steuerregister zutreffend abgebildet sein. Je nach Tätigkeit können eine AFM, Zugangsdaten für myAADE, ein steuerlicher Vertreter oder eine Kontaktperson, Jahreserklärungen, Mietaufstellungen E2, Immobiliendaten E9 oder weitere Meldungen erforderlich sein.
Für die Anwendung einer Abkommensvergünstigung kann eine ausländische Ansässigkeitsbescheinigung erforderlich sein. Sie sollte für das richtige Jahr und in der Form beschafft werden, die der jeweilige Zahlende oder die Behörde anerkennt.
Doppelbesteuerung vermeiden
Doppelbesteuerungsabkommen sind zweiseitige Abkommen, die Besteuerungsrechte verteilen und eine Entlastung schaffen, wenn Einkünfte oder Vermögen mit beiden Staaten verbunden sind. Verschiedene Artikel erfassen in der Regel Beschäftigung, Unternehmensgewinne, Renten, den öffentlichen Dienst, Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Veräußerungsgewinne.
Die Entlastung kann in einer Freistellung, der Anrechnung ausländischer Steuer oder einem ermäßigten Steuerabzug an der Quelle bestehen, je nach Abkommen und nationaler Umsetzung. Die Anrechnung ausländischer Steuer ist üblicherweise begrenzt und kann den Nachweis verlangen, dass die ausländische Steuer endgültig und gezahlt war. Zeitliche Unterschiede können zu Liquiditätsproblemen führen, selbst wenn die Entlastung letztlich gewährt wird.
Der Steuerpflichtige sollte nicht annehmen, dass die Zahlung der Steuer zuerst in einem Land die Sache erledigt. Zutreffende Erklärungen, Bescheinigungen und Erstattungsanträge können erforderlich sein. Säumniszuschläge oder Zinsen wegen verspäteter Abgabe werden durch ein Abkommen nicht automatisch erlassen.
Griechische Ansässigkeitsbescheinigung
Die AADE stellt für das laufende oder das vorangegangene Jahr eine digitale Ansässigkeitsbescheinigung in griechischer und englischer Sprache aus. Sie kann für die Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens oder für andere Zwecke ausgestellt werden und trägt eine eindeutige Ausstellungsnummer, ein elektronisches Siegel und eine Prüfmöglichkeit per QR-Code.
Die Bescheinigung kann einem ausländischen Zahlenden helfen, die Behandlung nach dem Abkommen anzuwenden, einen Erstattungsantrag zu stützen oder die griechische Ansässigkeit gegenüber einer anderen Behörde nachzuweisen. Sie ersetzt nicht die Prüfung des einschlägigen Abkommensartikels, der Nutzungsberechtigung, der Einkunftsart oder eines zusätzlich im Ausland verlangten Formulars.
Vor der Beantragung einer Bescheinigung sollten die Eintragungen im griechischen Steuerregister und der Stand der Erklärungen zutreffend sein. Eine Bescheinigung für das falsche Jahr oder den falschen Zweck erfüllt die behördliche Anforderung möglicherweise nicht.
AFM, Steuerregister und myAADE
Die AFM ist die griechische Steuernummer. Sie wird üblicherweise für Immobilien, Bankgeschäfte, Beschäftigung, Unternehmen, Versorgungsverträge und die Steuerverwaltung benötigt. Der Erhalt einer AFM begründet für sich genommen keinen steuerlichen Wohnsitz in Griechenland; Ansässige und nicht Ansässige können sie gleichermaßen haben.
myAADE ist das digitale Portal für Anträge im Steuerregister, Erklärungen, Bescheinigungen, Zahlungen und die Kommunikation. Zutreffende Angaben zu E-Mail, Telefon, Anschrift, Identität und Vertretung sind wichtig. Die Namen sollten mit dem Reisepass und anderen griechischen Unterlagen übereinstimmen.
Unser Ratgeber Griechische Steuernummer – AFM erläutert das Verfahren. Wir bieten kostenpflichtige Koordination zu AFM und Steuerregister mit einem griechischen Steuerberater.
Umzug nach Griechenland und Begründung des steuerlichen Wohnsitzes
Die Umzugsplanung sollte vor dem Umzug beginnen. Erstellen Sie eine vollständige Übersicht über Länder, Wohnsitze, Beschäftigungen, Unternehmen, Renten, Kapitalanlagen, Immobilien und familiäre Verbindungen. Bestimmen Sie das geplante Umzugsdatum und die Tage, die Sie in den vorangegangenen Monaten bereits in Griechenland verbracht haben.
Der griechische Steuerberater sollte die gewöhnliche Besteuerung als ansässige Person und jede möglicherweise anwendbare Sonderregelung durchrechnen. Der Rechtsanwalt sollte Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsanmeldung oder Aufenthaltstitel, Arbeitsrechte, Familienangehörige, Immobilienverhältnisse und Vollmachten prüfen. Der Berater im bisherigen Land sollte die Erklärungen zum Wegzug und fortbestehende Pflichten bestätigen.
Führen Sie nach der Ankunft die vereinbarten Änderungen im Register durch, bewahren Sie die Reisenachweise auf, richten Sie bei Bedarf die griechische Buchführung oder Lohnabrechnung ein und vermeiden Sie widersprüchliche amtliche Anschriften bei verschiedenen Stellen.
Angestellte, die in Griechenland arbeiten
Angestellte, die nach Griechenland ziehen, sollten den steuerlichen Wohnsitz, den körperlichen Arbeitsort, die Pflichten des Arbeitgebers bei der Lohnabrechnung, die Sozialversicherung und das Arbeitsrecht prüfen. Dass ein ausländischer Arbeitgeber das Gehalt weiterhin im Ausland zahlt, verhindert die griechische Besteuerung nicht zwangsläufig, wenn die Arbeit körperlich von Griechenland aus erbracht wird.
Die Artikel der Abkommen zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit stellen häufig darauf ab, wo die Tätigkeit ausgeübt wird, und enthalten eine 183-Tage-Bedingung zusammen mit Kriterien zum Arbeitgeber und zur Betriebsstätte. Alle Voraussetzungen sind zu prüfen; die Abkommensregel zur Beschäftigung ist nicht dasselbe wie der nationale steuerliche Wohnsitz.
Die Zustimmung des Arbeitgebers sollte vor dem Umzug dokumentiert werden. Es können Fragen zur Anmeldung der Lohnabrechnung in Griechenland, zum Steuerabzug oder zur Präsenz des Arbeitgebers entstehen. Artikel 5C kann berechtigten neu ansässigen Personen einen Anreiz bieten, doch dafür sind ein Antrag und die Erfüllung aller rechtlichen Voraussetzungen erforderlich.
Ortsunabhängig Arbeitende und digitale Nomaden
Ortsunabhängige Arbeit wird dort erbracht, wo sich die arbeitende Person körperlich befindet, selbst wenn Arbeitgeber, Kunden, Server und Bankkonto im Ausland liegen. Wer von einem Haus in Chalkidiki aus arbeitet, kann daher in Griechenland Fragen zur persönlichen Besteuerung, zur Sozialversicherung, zur Lohnabrechnung oder zur Unternehmenstätigkeit auslösen.
Ein Visum für digitale Nomaden oder ein Aufenthaltstitel ist ein aufenthaltsrechtlicher Status und keine Befreiung vom griechischen Steuerrecht. Tageszählung und Mittelpunkt der Lebensinteressen sind gesondert zu prüfen. Nicht-EU-Bürger und EU-Bürger können unterschiedliche aufenthaltsrechtliche Wege gehen, benötigen aber gleichermaßen eine steuerliche Prüfung.
Der Arbeitgeber benötigt unter Umständen Beratung zu Betriebsstätte, Körperschaftsteuer, Lohnabrechnung und arbeitsrechtlicher Einhaltung. Der Angestellte sollte dem Arbeitgeber nicht allein auf Grundlage eines kurzen Internetartikels versichern, dass kein Risiko besteht.
Freiberufler und Selbstständige
Wer als Freiberufler in Griechenland wohnt und arbeitet, benötigt unter Umständen eine griechische Gewerbeanmeldung, passende KAD-Tätigkeitsschlüssel, eine Rechnungsstellung, elektronische Aufzeichnungen, eine Prüfung der Umsatzsteuer, Meldungen über myDATA und die Anmeldung zur Sozialversicherung bei e-EFKA. Ausländische Kunden machen die Tätigkeit nicht automatisch zu Einkünften aus ausländischer Quelle.
Der Steuerberater sollte prüfen, ob ein Einzelunternehmen, eine griechische IKE oder eine andere Struktur angemessen ist. Eine ausländische Gesellschaft im Eigentum des Freiberuflers kann Fragen zur Geschäftsführung, zum Gehalt, zur Dividende, zur beherrschten Gesellschaft oder zur Betriebsstätte aufwerfen und erfordert eine grenzüberschreitende Beratung.
Siehe unseren Ratgeber Ein Unternehmen in Griechenland gründen. Unsere kostenpflichtige Leistung koordiniert die Gründung mit einem griechischen Steuerberater und Rechtsanwalt vom Erstgespräch bis zur Anmeldung.
Gesellschafter und Geschäftsführer
Der persönliche steuerliche Wohnsitz und die steuerliche Ansässigkeit einer Gesellschaft sind verschiedene Fragen. Ein Gesellschafter kann in Griechenland ansässig werden, während er eine ausländische Gesellschaft hält, und auch der Ort, von dem aus die Geschäftsführer ihre Entscheidungen treffen, kann die steuerliche Stellung der Gesellschaft beeinflussen.
Gehalt, Geschäftsführervergütung, Dividenden, Gesellschafterdarlehen, Sachbezüge und Ausschüttungen müssen zutreffend eingeordnet werden. Ein Doppelbesteuerungsabkommen kann für Geschäftsführervergütungen und für Dividenden gesonderte Bestimmungen enthalten. Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung folgt dem einkommensteuerlichen Ergebnis nicht zwangsläufig.
Unternehmensinhaber sollten abgestimmte griechische und ausländische Beratung einholen, bevor sie Leitungstätigkeit, Zeichnungsbefugnis oder Personalfunktionen nach Griechenland verlagern. Eine Umstrukturierung nach dem Umzug kann teurer sein als eine vorausschauende Planung.
Rentner und Ruheständler
Ruheständler, die nach Griechenland ziehen, sollten die steuerliche Behandlung jeder einzelnen Rente prüfen. Betriebliche Renten, gesetzliche Renten der Sozialversicherung, Ruhegehälter aus dem öffentlichen Dienst, Leibrenten und Einmalzahlungen können nach einem Abkommen unterschiedlich behandelt werden.
Artikel 5B bietet eine alternative Regelung für berechtigte Empfänger ausländischer Renten, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen. Berechtigung, Anforderungen an das Land, frühere Nichtansässigkeit, Fristen, Dauer und erfasste Einkünfte sind nach dem geltenden Recht zu prüfen. Die Regelung wird nicht allein durch den Umzug angewendet.
Die Ruhestandsplanung sollte außerdem die Gesundheitsversorgung, gegebenenfalls die S1-Anmeldung, die Erbfolge, Immobilien, Bankgeschäfte und die Pflege im Alter umfassen. Siehe unseren Ratgeber Ruhestand in Griechenland.
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Eigentümer griechischer Immobilien
Der Immobilienkauf in Griechenland setzt in der Regel eine AFM voraus und begründet immobilienbezogene Pflichten wie die Eintragung im E9 und die ENFIA. Eine Vermietung kann Pflichten zur Einkommensteuer und zur Kurzzeitvermietung auslösen. Keine dieser Tatsachen beweist für sich genommen, dass der Eigentümer in Griechenland steuerlich ansässig ist.
Allerdings können eine dauerhaft verfügbare Wohnung, eine erhebliche Anwesenheit und die Verlagerung des Familien- oder Geschäftslebens zur Ansässigkeit beitragen. Eigentümer sollten eine echte Ferienimmobilie durch ihr Verhalten und durch Aufzeichnungen klar von einem Hauptwohnsitz abgrenzen.
Wird die Immobilie vermietet, sollte der Eigentümer Mietverträge, Registrierungen auf Plattformen, Einkünfteerklärungen, Ausgaben und die Hausverwaltung abstimmen. Unsere Leistung Hausverwaltung in Chalkidiki kann die praktische Seite der Immobilie unterstützen.
Inhaber eines Golden Visa und der steuerliche Wohnsitz
Ein griechisches Golden Visa gewährt auf Grundlage einer qualifizierenden Investition Aufenthaltsrechte, macht den Inhaber aber nicht automatisch in Griechenland steuerlich ansässig. Der Aufenthaltstitel und die Kriterien des steuerlichen Wohnsitzes sind rechtlich voneinander getrennt.
Wer viel Zeit in Griechenland verbringt, dort einen ständigen Wohnsitz begründet oder den Mittelpunkt der Lebensinteressen verlagert, kann dennoch nach den allgemeinen Regeln ansässig werden. Umgekehrt kann eine Person, die nur kurz zu Besuch ist und ihr Leben im Ausland behält, nicht ansässig bleiben, abhängig vom Einzelfall und vom ausländischen Recht.
Die Steuerplanung sollte abgeschlossen sein, bevor Reisegewohnheiten geändert werden oder die Familie umzieht. Siehe unseren Ratgeber Golden Visa Griechenland mit Informationen zu Aufenthalt und Immobilien.
Paare, Familien und getrennte Haushalte
Der Aufenthaltsort der Familie ist für den Mittelpunkt der Lebensinteressen von großer Bedeutung. Zieht ein Ehepartner zuerst um, während der andere Ehepartner und die Kinder im Ausland bleiben, kann die steuerliche Beurteilung anders ausfallen als bei einem Umzug der gesamten Familie. Schule, Wohnsituation und die erwartete Dauer der Trennung sind dabei wichtig.
Ehepartner können tatsächlich unterschiedliche steuerliche Wohnsitze haben, wobei die Regeln zu Erklärungen und zum Register fachlich zu handhaben sind. Die Ehe beseitigt nicht automatisch die Notwendigkeit, jede Person einzeln zu prüfen. Unterhaltsberechtigte und gemeinsames Vermögen können zusätzliche Meldefragen aufwerfen.
Bevor Kinder umziehen oder ein langfristiger Mietvertrag unterschrieben wird, sollten Familien die Ansässigkeitsdaten, die Gesundheitsversorgung, die Beschäftigung, die Schule und die Wegzugsregeln des bisherigen Landes gemeinsam beurteilen statt als getrennte Vorhaben.
Ausländische Bankkonten, Kapitalanlagen und Vermögenswerte
Neu in Griechenland ansässige Personen sollten eine geordnete Übersicht über ausländische Bankkonten, Wertpapierbestände, Renten, Gesellschaften, Trusts, Stiftungen, Kryptowerte, Immobilien, Darlehen und wirtschaftliche Berechtigungen erstellen. Ziel ist eine zutreffende Beratung und nicht die Annahme, dass jeder Vermögenswert sofort Steuern auslöst.
Finanzinstitute tauschen im Rahmen internationaler Regelwerke Informationen zum steuerlichen Wohnsitz aus und verlangen eine Selbstauskunft. Geben Sie zutreffende Steuernummern an und aktualisieren Sie die Ansässigkeit, wenn dies erforderlich ist. Widersprüchliche Erklärungen gegenüber verschiedenen Banken können Rückfragen auslösen.
Strukturen zum Halten von Vermögen können in Griechenland anders eingeordnet werden als im Ausland. Trusts, transparente Rechtsträger, ausländische Lebensversicherungsmäntel und Gesellschaften mit wenigen Gesellschaftern bedürfen vor Ausschüttungen oder Umstrukturierungen einer fachkundigen Prüfung.
Häufige Arten ausländischer Einkünfte
| Einkünfte | Zu prüfende Fragen | Nützliche Nachweise |
|---|---|---|
| Beschäftigung | Arbeitsort, Arbeitgeber, Lohnabrechnung, Abkommen und Artikel 5C | Vertrag, Lohnabrechnungen, Arbeitskalender |
| Freiberuflicher Gewinn | Griechische Niederlassung, Umsatzsteuer, Ausgaben und Sozialversicherung | Rechnungen, Verträge, Abschlüsse |
| Renten | Rentenart, Abkommen, Steuerabzug an der Quelle und Artikel 5B | Jährliche Rentenbescheinigungen |
| Mieteinnahmen | Lage der Immobilie, Ausgaben, ausländische Erklärung und Anrechnung | Mietvertrag, Abrechnungen des Verwalters, gezahlte Steuer |
| Dividenden und Zinsen | Wirtschaftliche Berechtigung, Steuerabzug an der Quelle und Abkommenssatz | Auszüge von Banken und Wertpapierdienstleistern |
| Veräußerungsgewinne | Art des Vermögenswerts, Anschaffungskosten, Veräußerungsdatum und Abkommen | Abrechnungen der Geschäfte und Anschaffungskosten |
| Ausschüttungen von Gesellschaften | Einordnung, Ansässigkeit der Gesellschaft und Rolle des Gesellschafters | Beschlüsse und Jahresabschlüsse |
Die Tabelle ist nur eine Planungshilfe. Der Steuerberater muss jeden Betrag nach griechischem Recht und nach dem anwendbaren Abkommen einordnen.
Artikel 5A: alternative Besteuerung für berechtigte Investoren
Artikel 5A sieht einen alternativen Besteuerungsrahmen für berechtigte vermögende Privatpersonen vor, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, darunter die erforderliche vorherige Nichtansässigkeit und die Investitionsanforderungen. Er betrifft bestimmte Einkünfte aus ausländischer Quelle und gilt für eine festgelegte Dauer.
Diese Regelung wird manchmal als griechische Non-Dom-Regelung bezeichnet, doch werbliche Kurzformeln ersetzen das Gesetz nicht. Einkünfte aus griechischer Quelle, die Durchführung der Investition, die Ausweitung auf Familienangehörige, Fristen und jährliche Zahlungen bedürfen einer genauen Prüfung.
Eine gründliche Analyse vor der Antragstellung ist unerlässlich. Die Berater sollten die gewöhnliche Besteuerung mit Artikel 5A vergleichen, die qualifizierenden Investitionen bestätigen und die Nachweise abstimmen. Weder ein Immobilienkauf noch Vermögen garantieren automatisch die Genehmigung.
Artikel 5B: alternative Besteuerung für ausländische Ruheständler
Artikel 5B richtet sich an berechtigte Empfänger ausländischer Renten, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen. Der amtliche Rahmen sieht eine alternative Methode zur Besteuerung der erfassten ausländischen Einkünfte vor, vorbehaltlich der gesetzlichen Voraussetzungen, der geforderten früheren Ansässigkeit, der Fristen und der jährlichen Pflichten.
Das Bestehen einer ausländischen Rente ist notwendig, reicht aber möglicherweise nicht aus. Das bisherige Land, der anwendbare Rahmen für die Zusammenarbeit, die Unterlagen zur Rente und die früheren Jahre der Nichtansässigkeit sind zu prüfen. Einkünfte aus griechischer Quelle unterliegen weiterhin den einschlägigen Regeln.
Antragsteller sollten die Regelung mit der gewöhnlichen Besteuerung nach dem Abkommen vergleichen, insbesondere wenn Ruhegehälter aus dem öffentlichen Dienst, Mieteinnahmen, Dividenden oder erhebliche Veräußerungsgewinne im Spiel sind. Der niedrigste Prozentsatz in der Überschrift ist nicht immer das einzige Entscheidungskriterium.
Artikel 5C: Anreiz für Beschäftigung oder unternehmerische Tätigkeit
Artikel 5C sieht eine besondere steuerliche Behandlung für berechtigte Personen vor, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen und begünstigte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder aus einer eigenen unternehmerischen Tätigkeit in Griechenland erzielen. Zu den derzeitigen Voraussetzungen gehören die frühere Nichtansässigkeit, der Wechsel aus einem zugelassenen Staat, Anforderungen an Arbeit oder Unternehmen sowie eine Zusage zur Dauer des Aufenthalts.
Der Anreiz muss beantragt und bewilligt werden. Er gilt nicht automatisch, weil jemand eine Stelle antritt oder ein Einzelunternehmen beginnt. Fristen und Anfangszeitpunkte können das erste begünstigte Jahr beeinflussen.
Arbeitgeber, Angestellte und Freiberufler sollten den Antrag mit der Lohnabrechnung, der Gewerbeanmeldung und den Ansässigkeitsnachweisen abstimmen. Der Steuerberater muss die begünstigten Einkünfte und die Behandlung in der Jahreserklärung bestätigen.
Steuerlicher Wohnsitz und Sozialversicherung sind zweierlei
Der einkommensteuerliche Wohnsitz bestimmt für sich genommen nicht die sozialversicherungsrechtliche Zuordnung. Die EU-Koordinierung wendet grundsätzlich das Recht eines Landes an, ausgehend von Arbeitsmuster, Beschäftigung, Entsendung und Wohnsitz, während Nicht-EU-Konstellationen vom griechischen Recht und von einem etwaigen zweiseitigen Abkommen abhängen.
Eine Person kann in Griechenland steuerlich ansässig sein und zugleich vorübergehend mit einer gültigen A1-Bescheinigung anderswo versichert bleiben, oder sie kann griechische Sozialbeiträge schulden, ohne dass alle Fragen zum steuerlichen Wohnsitz geklärt sind. Jedes Ergebnis braucht seine eigenen Nachweise.
Ortsunabhängig Arbeitende und Beschäftigte in mehreren Staaten sollten eine förmliche sozialversicherungsrechtliche Feststellung einholen, statt sich allein auf die steuerliche Beratung zu verlassen. Der Zugang zur Gesundheitsversorgung und die Beiträge können von diesem Ergebnis abhängen.
Steuerlicher Wohnsitz und aufenthaltsrechtlicher Status sind zweierlei
Ein Aufenthaltstitel erlaubt den Aufenthalt nach dem Aufenthaltsrecht; der steuerliche Wohnsitz bestimmt eine steuerliche Beziehung. Eine Person kann ein Golden Visa halten, ohne steuerlich ansässig zu werden, während eine andere Person durch die tatsächlichen Umstände steuerlich ansässig werden kann, selbst wenn die aufenthaltsrechtlichen Pflichten nicht vollständig erfüllt sind.
Anmeldebescheinigungen für EU-Bürger, Aufenthaltstitel für digitale Nomaden, Aufenthaltstitel für finanziell unabhängige Personen, Aufenthaltstitel für Familienangehörige und Golden Visa haben unterschiedliche Voraussetzungen. Keiner davon sollte als Steuerbefreiung beworben werden, sofern das Steuerrecht eine solche nicht ausdrücklich vorsieht.
Unser Rechtsanwalt stimmt die aufenthaltsrechtlichen und rechtlichen Fragen ab, während der Steuerberater die steuerliche Registrierung und die Erklärungen übernimmt. Eine gemeinsame Prüfung verhindert widersprüchliche Daten, Anschriften oder Begründungen.
Wegzug aus Griechenland und Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes ins Ausland
Der körperliche Wegzug aktualisiert das griechische Steuerregister nicht automatisch. Die AADE sieht für in Griechenland Ansässige, die ihren steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlegen, ein förmliches Verfahren vor, mit einer Antragsfrist in der Regel im März des Jahres nach dem Wegzug und mit Nachweisen, die nach dem geltenden Zeitplan einzureichen sind.
Die Person benötigt unter Umständen einen Nachweis über die ausländische Ansässigkeit, Belege über Arbeit oder Wohnung im Ausland und die Bestellung eines griechischen steuerlichen Vertreters, soweit erforderlich. Fortbestehende Pflichten aus griechischem Eigentum oder griechischen Einkünften bleiben auch nach der Anerkennung der Nichtansässigkeit bestehen.
Planen Sie den Wegzug vor dem Umzug, bewahren Sie die Nachweise aus dem neuen Land auf und versäumen Sie keine Fristen. Über den Antrag entscheidet das zuständige Amt, und komplexe Fälle können zusätzliche Unterlagen oder Rechtsbehelfsverfahren erfordern.
Unterlagen und Nachweise für die Prüfung des steuerlichen Wohnsitzes
| Bereich | Beispiele |
|---|---|
| Identität und Familie | Reisepässe, Heirats- und Geburtsurkunden, Familienbuch |
| Anwesenheit | Reisekalender, Tickets, Passunterlagen und Unterkunftsnachweise |
| Wohnungen | Eigentumstitel, Mietverträge, Rechnungen für Versorgungsleistungen und Nachweise der Verfügbarkeit |
| Beschäftigung | Verträge, Arbeitgeberbescheinigungen, Lohnabrechnungen und Regelungen zum Arbeitsort |
| Unternehmen | Handelsregisterauszüge, Abschlüsse, Unterlagen zur Geschäftsführung und Kundenverträge |
| Einkünfte | Bescheinigungen zu Rente, Bank, Wertpapierdienstleister, Vermietung und Steuern |
| Steuern | Ausländische Erklärungen, Bescheide, Ansässigkeitsbescheinigungen und gezahlte Steuern |
| Griechisches Register | AFM, myAADE-Angaben, frühere Erklärungen, E9 und Unterlagen zur Vertretung |
Eine amtliche Übersetzung, eine Apostille oder eine Legalisation kann erforderlich sein. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Behörde, Abkommen, Land und Zweck.
Empfohlener Zeitplan für den steuerlichen Wohnsitz
Drei bis sechs Monate vor dem Umzug
Erfassen Sie Tage, Einkünfte, Vermögen, Familie, Wohnungen und Arbeit. Holen Sie eine vorläufige griechische und ausländische Beratung ein. Vergleichen Sie die gewöhnliche Besteuerung mit einer etwaigen Sonderregelung und überprüfen Sie das geplante Umzugsdatum.
Vor der Ankunft
Bereiten Sie Ausweisdokumente, Bescheinigungen, Übersetzungen, AFM oder Vollmacht, die Beschäftigungs- oder Unternehmensstruktur und das Wegzugsverfahren im Ausland vor. Sichern Sie, soweit einschlägig, die Zustimmung des Arbeitgebers.
Erste Wochen in Griechenland
Erledigen Sie die Schritte zu Aufenthalt und Steuerregister in der richtigen Reihenfolge, schalten Sie den Zugang zu myAADE frei, richten Sie Buchführung oder Lohnabrechnung ein und bewahren Sie alle Nachweise der Ankunft auf.
Im Laufe des Jahres
Führen Sie den Reisekalender fort, sammeln Sie Bescheinigungen über ausländische Einkünfte, informieren Sie die Finanzinstitute zutreffend und prüfen Sie jede wesentliche Änderung wie Heirat, neue Beschäftigung, Immobilienverkauf oder Ausschüttung einer Gesellschaft.
Vor der Abgabe der Erklärung
Stellen Sie dem Steuerberater die vollständigen griechischen und ausländischen Angaben frühzeitig zur Verfügung. Klären Sie Ansprüche aus dem Abkommen, ausländische Steuern und Bescheinigungen, statt bis zur Frist zu warten.
Häufige Fehler beim steuerlichen Wohnsitz
- Anzunehmen, dass weniger als 183 Tage automatisch die Nichtansässigkeit bedeuten.
- Eine AFM, einen Aufenthaltstitel oder einen Eigentumstitel mit dem steuerlichen Wohnsitz zu verwechseln.
- Den Aufenthaltsort von Ehepartner, Kindern und dem täglichen Leben zu übergehen.
- Ortsunabhängig aus Griechenland zu arbeiten, ohne Prüfung durch Arbeitgeber oder Steuerberater.
- Eine Abkommensregel zur Beschäftigung so anzuwenden, als wäre sie die nationale Ansässigkeitsregel.
- Ausländische Einkünfte nicht zu erklären, weil die Steuer bereits im Ausland gezahlt wurde.
- Eine Ansässigkeitsbescheinigung für das falsche Jahr zu verwenden.
- Fristen für Anträge auf Sonderregelungen zu versäumen.
- Griechenland zu verlassen, ohne das förmliche Verfahren zur Umschreibung im Register abzuschließen.
- Gegenüber Banken widersprüchliche Erklärungen zum steuerlichen Wohnsitz abzugeben.
- Sich auf Beratung zu verlassen, die für eine andere Staatsangehörigkeit oder ein anderes Abkommen gedacht war.
- Zu erwarten, dass ein Makler einen zugelassenen Steuerberater oder Rechtsanwalt ersetzt.
Die meisten Probleme werden teurer, sobald Fristen verstrichen sind. Eine frühe, abgestimmte Beratung ist deshalb eine praktische Maßnahme zur Risikovorsorge.
Unsere kostenpflichtige Unterstützung zum steuerlichen Wohnsitz in Griechenland
Chalkidiki Real Estate bietet internationalen Kunden, die bei einem Umzug nach Griechenland praktische Unterstützung benötigen, eine abgestimmte Anlaufstelle. Wir arbeiten mit einem qualifizierten griechischen Buchhalter oder Steuerberater für die steuerliche Prüfung, die Registrierung und die Erklärungen zusammen sowie mit einem qualifizierten griechischen Rechtsanwalt für Aufenthaltsrecht, Rechtsdokumente und Fragen der Vertretung.
Die Leistung kann die Aufnahme des Sachverhalts und die Bestimmung der Fragestellungen, die Abstimmung mit den Beratern, Unterlagen-Checklisten, die Verwaltung von AFM und myAADE, die Terminplanung, die Koordination beglaubigter Übersetzungen, Vollmachten, Anträge auf Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes, Bescheinigungen, die Unterstützung bei Anträgen auf Sonderregelungen und die Nachverfolgung mit der zuständigen Fachperson oder Behörde umfassen.
Wir erstellen keine eigenen Rechtsgutachten und keine eigene Steuerberatung, reichen keine unzutreffenden Angaben ein, garantieren keine Genehmigung, verschweigen keine ausländischen Einkünfte, erzeugen keine künstlichen Ansässigkeitsnachweise und versprechen keine Steuerersparnis. Der Kunde bleibt für vollständige und wahrheitsgemäße Angaben sowie für die Freigabe der fachlichen Beratung und der Einreichungen verantwortlich.
So läuft unsere Koordination ab
- Erstgespräch: Wir besprechen den geplanten Umzug, die betroffenen Länder, die Familie, die Arbeit, die Immobilie und die gewünschte Unterstützung.
- Zuordnung zu den Fachleuten: Steuerliche Fragen gehen an den Buchhalter oder Steuerberater, rechtliche und aufenthaltsrechtliche Fragen an den Rechtsanwalt.
- Checkliste zu Sachverhalt und Unterlagen: Sie erhalten eine auf Sie zugeschnittene Liste statt eines Standardpakets.
- Schriftlicher Leistungsumfang und Honorar: Wir bestätigen Aufgaben, Ausschlüsse, Fremdkosten und Zahlung, bevor die kostenpflichtige Arbeit beginnt.
- Analyse und Planung: Die Berater ermitteln Ansässigkeitsrisiken, Abkommensfragen, Fristen und nächste Schritte.
- Vorbereitung: Unterlagen, Übersetzungen, Bevollmächtigungen und Registerangaben werden zusammengestellt.
- Einreichung oder Termine: Die bevollmächtigte Fachperson reicht die zulässigen Anträge ein oder begleitet die Termine.
- Nachverfolgung: Wir verfolgen die Rückmeldungen, geben zusätzliche Anforderungen weiter und halten den Kunden auf dem Laufenden.
- Übergabe: Der Kunde erhält die einschlägigen Bestätigungen und eine Aufstellung der laufenden Pflichten.
Die Reihenfolge kann sich je nach Staatsangehörigkeit, vorhandener AFM, Aufenthaltskategorie, Zeitpunkt, ausländischen Unterlagen und Komplexität ändern.
Honorare, Fremdkosten und Leistungsumfang
Dies ist eine kostenpflichtige Leistung. Die Honorare hängen von der Komplexität, den beteiligten Ländern, den Einkunftsquellen, der Prüfung von Sonderregelungen, dem Zustand der Unterlagen, der Vertretung, den Übersetzungen und der Zahl der Familienmitglieder oder Rechtsträger ab. Eine einfache Handlung im Register ist etwas anderes als ein Fall mit doppelter Ansässigkeit oder mit einem Unternehmensinhaber.
Vor Beginn der Arbeit stellen wir ein Angebot zu Leistungsumfang und Honorar bereit oder stimmen es ab. Kosten für Buchhalter, Rechtsanwalt, Übersetzer, Notar, Kurier, Behörden und ausländische Berater können gesondert anfallen, sofern sie nicht ausdrücklich enthalten sind. Ein kostenloser Erstkontakt bedeutet nicht, dass die fachliche Prüfung und die Umsetzung kostenlos sind.
Zusätzliche Arbeiten werden vereinbart, wenn neue Tatsachen auftreten. Ein klarer Leistungsumfang schützt sowohl den Kunden als auch die Fachleute und verhindert unrealistische Erwartungen an eine unbegrenzte Vertretung.
Praktische Checkliste zum steuerlichen Wohnsitz
- Legen Sie das geplante Datum der Ankunft oder des Wegzugs fest.
- Erstellen Sie einen Reisekalender für jedes betroffene Land.
- Listen Sie alle verfügbaren Wohnungen und ihre jeweilige Nutzung auf.
- Halten Sie fest, wo Ehepartner, Kinder und Unterhaltsberechtigte leben.
- Bestimmen Sie, wo die Beschäftigung körperlich ausgeübt wird.
- Listen Sie Unternehmen, Geschäftsführungsmandate und Zeichnungsbefugnisse auf.
- Listen Sie das Welteinkommen und die erwarteten Geschäfte auf.
- Sammeln Sie ausländische Steuererklärungen und Ansässigkeitsbescheinigungen.
- Prüfen Sie das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen.
- Vergleichen Sie die gewöhnliche Besteuerung mit einer möglichen Berechtigung nach 5A, 5B oder 5C.
- Prüfen Sie die sozialversicherungsrechtliche Zuordnung gesondert.
- Prüfen Sie Visum oder Aufenthaltstitel gesondert.
- Beantragen oder aktualisieren Sie AFM und myAADE-Angaben.
- Stimmen Sie die bei Banken und Instituten verwendeten Anschriften aufeinander ab.
- Setzen Sie Erinnerungen für Antrags- und Erklärungsfristen.
- Bewahren Sie die schriftliche Beratung und die Einreichungsbestätigungen auf.
Häufige Fragen zum steuerlichen Wohnsitz in Griechenland
Werde ich nach 183 Tagen automatisch steuerlich ansässig?
Bin ich sicher nicht ansässig, wenn ich weniger als 183 Tage bleibe?
Werde ich durch den Kauf eines Hauses in Griechenland steuerlich ansässig?
Begründet ein Golden Visa den steuerlichen Wohnsitz?
Bedeutet eine AFM, dass ich steuerlich ansässig bin?
Besteuert Griechenland mein Welteinkommen?
Was geschieht, wenn mich zwei Länder als ansässig behandeln?
Darf ich von Griechenland aus ortsunabhängig für einen ausländischen Arbeitgeber arbeiten?
Ist der steuerliche Wohnsitz dasselbe wie der sozialversicherungsrechtliche Wohnsitz?
Können Ruheständler eine besondere Steuerregelung nutzen?
Was ist Artikel 5C?
Was ist eine griechische Ansässigkeitsbescheinigung?
Muss ich ausländische Bankkonten erklären?
Kann ich nach eigener Wahl im bisherigen Land ansässig bleiben?
Wie beende ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Griechenland, wenn ich wegziehe?
Kann Chalkidiki Real Estate eine Genehmigung garantieren?
Ist das erste Gespräch kostenlos?
Wie früh sollte ich Beratung suchen?
Brauche ich auch einen Berater in meinem bisherigen Land?
Können mein Ehepartner und ich unterschiedliche steuerliche Wohnsitze haben?
Amtliche AADE-Quellen und wichtiger Hinweis
Der steuerliche Wohnsitz hängt vom Einzelfall ab. Die Tageszahlen sind wichtig, doch auch der ständige oder hauptsächliche Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt, die persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, die Regeln des Abkommens und die Art der jeweiligen Einkunftsquelle können eine Rolle spielen. Holen Sie vor dem Handeln eine schriftliche Einschätzung von einem qualifizierten griechischen Steuerberater ein.
- AADE – Steuerlicher Wohnsitz natürlicher Personen
- AADE – Die Doppelbesteuerungsabkommen Griechenlands
- AADE – Einkünfte nicht Ansässiger aus griechischer Quelle
- AADE – Digitale Ansässigkeitsbescheinigung
Steuerlicher Hinweis: Dieser Ratgeber enthält nur allgemeine Informationen und ist keine individuelle steuerliche, rechtliche, buchhalterische, sozialversicherungsrechtliche oder anlagebezogene Beratung. Die Ergebnisse nach einem Steuerabkommen hängen vom anwendbaren Abkommen und vom gesamten Sachverhalt der Person ab.
Planen Sie, nach Griechenland zu ziehen, dort zu arbeiten, den Ruhestand zu verbringen, zu investieren oder längere Zeit im Land zu verbringen, und benötigen Sie zum steuerlichen Wohnsitz die Abstimmung mit qualifizierten Fachleuten vor Ort? Melden Sie sich direkt bei mir – telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail.
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Der steuerliche Wohnsitz hängt mit Aufenthalt, Arbeit, Bankgeschäften, Immobilien und den familiären Verhältnissen zusammen. Nutzen Sie diese Leitfäden, um den gesamten Umzug aufeinander abzustimmen.

